Inhaltverzeichnis - Allerlei Fragen und Antworten 01. Angaben auf Honigetiketten! Welche Angaben muß ich machen, wenn ich mein Honig verkaufen möchte? 02. Temperatur und Honigkristallisation 03. Wasser und Honigkristallisation 04. Honig richtig lagern 05. Grundaufbau von Wachs 06. Brutentwicklung 07. Was sind Neuimker und wie lange ist man Neuimker? 08. Wie lange ist ein Gesundheitszeugnis der Bienen gültig?  Es ist 9 Monate gültig! 09. Wann benötigt man ein Gesundheitszeugnis? 10. Wege zu cremigen Honig 01. Welche Angaben muß ich machen, wenn ich meinen Honig verkaufen möchte? 1. Die Verkehrsbezeichnung “Honig” muss drauf stehen.  Zusatzangaben sind freiwillig, müssen aber zutreffend sein:  Botanische Herkunft  - z.B. Rapsblütenhonig, Robinienblütenhonig, Fenchelblütenhonig, …  Art der Herkunft - z.B. Honigtauhonnig, Blütenhonig  Art der Herstellung - z.B. Schleuderhonig, Wabenhonig, Presshonig  Regionale Herkunft   - z.B. Honig aus Bernburg  Bei Angaben von Sortenhonigen (=Botanische Herkunft), muß der Nektaranteil über 60% liegen.  Wenn man z.B. seinen Honig “Robinienblütenhonig” nennen möchte, muß der Anteil des Robiniennektars über 60% liegen. Erst dann, darf man den Honig Robinienblütenhonig nennen. Honig mit Angabe einer bestimmten botanischen Herkunft muss vollständig bis überwiegend den angegebenen Blüten oder Pflanzen entstammen. Dies wird von den Honiglaboren anhand von Geruch, Geschmack, Konsistenz, Häufigkeit der Pollen, Farbe, elektrischer Leitfähigkeit sowie Fruktose/Glucose-Verhältnis geprüft. Dem Hobbyimker wird empfohlen, auf konkrete Angaben einzelner Pflanzen (z.B. Rapsblütenhonig, Robinienblütenhonig) zu verzichten, wenn die Sorte nicht sicher nachgewiesen ist. Statt dessen wird empfohlen, allgemeinere Angaben zu machen, z.B. „Frühjahrsblütenhonig“ „Frühjahrsblütenhonig mit Raps“, „Sommerblütenhonig mit Robinie“.   2. Name u. Adresse des Imkers 3. Mindesthaltbarkeitsdatum durch die Worte “mindestens haltbar bis...” 4. Ursprungsland: z.B. “Honig aus Deutschland”, “Deutscher Honig” 5. Gewicht (Nettofüllmenge in “g” oder “kg”),     Die vorgegebene Schriftgröße des Gewichtes (Zahlenangaben) bei Gebinden ist     5 g -     50 g ist mindestens 2mm.   50 g -   200 g ist mindestens 3mm 200 g - 1000 g ist mindestens 4mm        mehr als 1000 g ist mindestens 6mm 6. Loskennzeichnung: (kann entfallen, wenn das MHD aus Tag, Monat u. Jahr besteht) 7. Preisangabe: Der Preis muss für den Käufer erkennbar sein. Es genügt häufig aber auch eine Auspreisung am Regal oder Verkaufstisch. 8. Hinweis zur Lagerung: z.B. “Kühl, dunkel und trocken lagern” Schriftgröße:  Die Informationen müssen gut lesbar sein und mindestens in 1,2 Millimeter großer Schrift, bezogen auf das kleine „x“, gedruckt werden.                         Ausnahmen sind Gläser, die weniger als 80 cm2 Oberfläche haben. Hier reichen 0,9 mm. Das betrifft vor allem Gläser in Probiergrößen um 30 Gramm. Platzierung Sichtfeld:  Die “Verkehrsbezeichnung” (z.B.: Lindenblütenhonig) und die “Nettofüllmenge” müssen im Sichtfeld platziert werden (nicht auf dem Boden des Glases). Abfüllgewicht:  Zur Ermittlung des Gewichts ist eine geeichte Waage notwendig. Beim 500g Glas ist eine Abweichung der Füllmenge von 3% erlaubt, also 485g, aber nur, wenn dies durch andere Gläser wieder ausgeglichen wird. Minusabweichung bei max 2% der Gläser. Bei einem 2,5kg Eimer ist eine Abweichung von 1,5% erlaubt.  Nährwertkennzeichnung für Honig?  Honigetiketten brauchen keine Nähwerttabelle. Dies gilt gemäß der EU-Lebensmittel-Informationsverordnung LMIV für alle unverarbeiteten Erzeugnisse, die nur aus einer Zutat bestehen. Aus diesem Grund braucht Honig auch keine Zutatenliste. Sonstige Hinweise - Allergien Alkohol? Gesundheitsbezogenen Aussagen wie Informationen zu Allergien oder Alkohol sind nicht notwendig. Honig ist für Kleinkinder unter einem Jahr nicht geeignet! In Deutschland ist auch der Hinweis “nicht für Kleinkinder unter einem Jahr geeignet” nicht gesetzlich vorgeschrieben. Auch wenn es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, empfehle ich den Hinweis mit hinzuzufügen. Honig ist ein hochwertiger Naturstoff mit vielen guten Eigenschaften. Bei der Verarbeitung von Bienenhonig können jedoch grundsätzlich Bakterien aus der Umwelt in den Honig gelangen. Besonders gefährlich für Säuglinge ist der Krankheitserreger Clostridium botulinum, der ein lähmendes Gift bildet. Bereits kleine Mengen dieser (im Honig in dieser Dosis für den Erwachsenen völlig ungefährlichen) Erreger führen zu einer Lähmung des Säuglingsdarmes; eine hartnäckige Verstopfung ist dann erstes Krankheitszeichen. Die Erreger vermehren sich explosionsartig im Darm und ihr Gift, das Botulinustoxin, tritt in den Blutkreislauf über. Es bewirkt eine zunehmende Lähmung aller Muskeln, so dass es neben Darmstillstand zu Schlucklähmung, Augenmuskellähmung, fehlender Mimik, Lähmungen in Armen und Beinen, Halteschwäche des Kopfes und schließlich zur Atemlähmung kommen kann. Unbemerkt kann der Säuglinsbotulismus zum Tode des Babys führen! Intensivtherapie ist sofort nötig, ein Heilungsprozess ist zwar möglich, ein bleibender Schaden jedoch zu erwarten! Glücklicherweise ist der Säuglingsbotulismus ein sehr seltenes Krankheitsbild. Er entsteht üblicherweise nur bei Kindern im ersten Lebensjahr - ganz besonders in den ersten sechs Monaten. Nur in diesem Zeitraum ist es den Bakterien möglich, den Darm zu besiedeln, sich zu vermehren und ihr Bakteriengift zu bilden. Bei älteren Kindern und Erwachsenen kommt es nicht mehr dazu, vermutlich weil eine stabile Darmflora dem Botulismus Bakterium keinen Platz lässt. Um den Säugling wirksam zu schützen, muss in den ersten 12 Lebensmonaten vollständig auf jegliche Verwendung von Honig in jeder Form verzichtet werden. Quelle: www.aerztekammer-bw.de 02. Temperatur und Honigkristallisation < 4 °Cnahezu keine Kristallisation ca. 4-5 °C Kristallkeimbildung 14 °C optimales Kristallwachstum ca. 25 °C abnehmende Kristallisation > 30 Aufschmelzen der Kristalle (= Auftauen, Verflüssigung, etc.) 03. Wasser und Honigkristallisation Kristallisationsneigung (Wassergehalt in g/100g Honig) < 14 geringe Neigung zur Kristallisation 14 - 18 starke Neigung 18 - 20 abnehmende Tendenz > 20 wenig Neigung, abnehmende Übersättigung 04. Honig richtig lagern trocken < 60%, kühl <15 °C, dunkel und sauber 05. Grundaufbau von Wachs • Fettsäuren, Alkohole, Fettsäureester Wichtige Bestandteile: – 70-72% Ester – 14-15% Fettsäuren – 1% Freie Alkohole – 12% Kohlenwasserstoffe – (insgesamt ca. 300 Stoffe davon nur 4 Stoffe mit jeweils über 5% Anteil) 06. Brutentwicklung    07. Was sind Neuimker und wie lange ist man Neuimker? Neuimker sind Imker, die erstmalig mit der Bienenhaltung beginnen. Als Beginn der Bienenhaltung wird die erstmalige Meldung bei der zuständigen Veterinärbehörde mit Zuteilung der Registriernummer definiert. Der Neuimkerstatus gilt von diesem Zeitpunkt an 5 Jahre. 09. Wann benötigt man ein Gesundheitszeugnis? Benötigt wird ein Gesundheitszeugnis der Bienen, wenn man weiter als 5 km von seinem Standort wandert (Salzlandkreis). Das Gesundheitszeugnis ist 9 Monate gültig. Aber es gibt Einschränkungen: So darf die Seuchenfreiheitsbescheinigung nicht vor dem 1. September ausgestellt sein, wenn das Gesundheitszeugnis in der folgenden Bienensaison genutzt werden soll. Beispiel: Wenn man an einem Imkerstand 15 Völker hat, aber nur mit 2 Völkern von diesem Stand wandern möchte, muss immer der ganze Imkerstand nach den gegebenden Vorgaben kontrolliert werden. Nicht nur die 2 Völker. 10. Wege zu cremigen Honig • Rührphase – Abkühlen 14°C – 15°C – Homogenisieren 20-30 Minuten rühren – Rühren 3 - 4 x / Tag ca. 5 min. Quellen: LAVES Institut für Bienenkunde Celle, Imkerverband Sachsen-Anhalt e.V., Konzept zur Ausbildung zum Bienensachverständigen Land Sachsen-Anhalt-Ausbildungsprogramm 2012/13
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